Gartendenkmalpflege

_ von Johannes Stoffler

 

I. Gartendenkmalpflege

Gärten sind sensible Kulturleistungen. Sensibel, weil ihr wichtigster Werkstoff die Pflanze ist, die dem zyklischen Wandel der lebendigen Natur unterliegt. Die Erscheinungen dieses Wandels gehören zur vertrauten Palette der Gartengestalter – von den veränderlichen Farb- und Formaspekten von Pflanzungen im Jahresverlauf bis zu deren unterschiedlichen Altersphasen über die Jahrzehnte hinweg. Während viele Bestandteile eines Gartens, etwa Topografie, Architekturen, Wege und Ausstattung unter Umständen lange Perioden der Vernachlässigung überdauern können, sind die Pflanzungen auf eine kontinuierliche und fachmännische Pflege angewiesen. Wird falsch oder gar nicht gepflegt, übernimmt die natürliche Sukzession, also die natürliche Abfolge von Pflanzengesellschaften bis hin zum Wald, das Regiment. Zuerst verschwinden die Schmuckbeete, dann die Blütensträucher, während Wildaufwuchs junger Bäume die Rasenflächen und die Baumgruppen im Park unterwandert, Blickbeziehungen verstellt und Wege zuwuchert. Die Gartendenkmalpflege will diesem Prozess entgegenwirken. Ihr Ziel ist es in erster Linie, durch Pflege und Reparatur die historische Substanz instandzuhalten, ihren Wandel zu minimieren und zu verzögern. Dabei muss sie Antworten für den Umgang mit dem Pflanzenmaterial finden, sich mit seiner Vergänglichkeit aber auch mit seinem Wachstum, seiner Veränderlichkeit, seinen Verformungen auseinandersetzen. Auch wenn die materielle Prozesshaftigkeit im Garten augenfälliger ist als am Gebäude, unterliegt die Gartendenkmalpflege grundsätzlich den Prinzipien der Denkmalpflege. Dennoch beanspruchen Teile der Disziplin der Gartendenkmalpflege unter Verweis auf den vegetabilen Baustoff bis heute eine Sonderrolle, die von den Grundsätzen der modernen Denkmalpflege abweicht.1

Abb. 1 Vernachlässigtes Gartendenkmal: Der Garten des Malers Otto Dix (1891-1969) am Bodensee vor seiner Restaurierung 2013

Abb. 1 Vernachlässigtes Gartendenkmal: Der Garten des Malers Otto Dix (1891-1969) am Bodensee vor seiner Restaurierung 2013

II. Der barocke Garten als Inspirationsquelle

Während die Anfänge der Baudenkmalpflege im deutschsprachigen Raum bis in das 18. Jahrhundert zurückreichen, beginnt die eigentliche Geschichte der Gartendenkmalpflege erst mit der Reformbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts.2 Heimatschutz und Werkbund forderten eine Erneuerung der Kultur in allen Bereichen der Gesellschaft und damit auch in der Gartenkunst. Historische Gärten – zunächst vor allem die Anlagen der Barockzeit – galten als Studienobjekt für die Erneuerung zeitgenössischer Gartengestaltung, das „sorgsam gepflegt und vor Veränderungen bewahrt, für immer erhalten bleiben“ sollte, wie der Kölner Gartendirektor Fritz Encke betonte.3 Ziel war dabei die Erhaltung eines „typischen“ historischen Bildes von „Repräsentanten eines Stils von anerkannter Bedeutung“, aber auch deren teilweise Umgestaltung.4 Man habe sie „ihren Zwecken anzupassen und dem fortschreitenden Zeitgeist entsprechend zu unterhalten und fortzubilden“, wie in den 1912 in der Zeitschrift Gartenkunst veröffentlichten „Künstlerischen Richtlinien für die Unterhaltung von Gartenanlagen“ dargelegt wurde.5 Kontroverse Diskussionen um denkmalpflegerische Methoden gab es im Garten zu jener Zeit keine. Während in der Baudenkmalpflege bereits zur Jahrhundertwende um den richtigen denkmalpflegerischen Umgang mit dem Heidelberger Schloss gestritten wurde und sich mit Georg Dehios Forderung „Konservieren, nicht restaurieren“ die Betrachtungsweise der modernen Denkmalpflege durchsetzte, blieb das Gartendenkmal in das Kunstschaffen der Zeit eingebunden. Die verzögerte Entwicklung der Gartendenkmalpflege konstatierte auch Hugo Koch in seinem 1914 veröffentlichen Buch „Gartenkunst im Städtebau“: „Nachdem es gelungen ist, weite Schichten des Volkes für die Pflege des Baudenkmals zu gewinnen […] fordert der Heimatschutz, […] auch dem Baudenkmal in Verbindung mit Gartenkunst – dem Gartendenkmal und Naturdenkmal – unser Augenmerk zuzuwenden. Wir stehen mit diesen Bestrebungen aber erst am Anfang.“6

III. Fürstliche Gärten in staatlicher Obhut

Mit dem Ende der Monarchie in Deutschland und den Abfindungsverträgen zwischen den ehemals herrschenden Fürstenhäusern und den neuen Länderregierungen („Fürstenabfindung“) des Jahres 1926 kamen viele fürstliche Gartenanlagen in öffentlichen Besitz. Dabei entstanden vielerorts staatliche Gartenverwaltungen, welche die Aufgaben der ehemaligen Hofgartenintendanturen weiterführten. An ihrer Spitze standen anerkannte Fachleute wie Georg Potente (1876-1945) in Preußen, Hermann Schüttauf (1890-1967) in Sachsen oder Hans Hallervorden (1872-1968) in Anhalt. Die neuen staatlichen Verwaltungen standen einerseits noch ganz in der Tradition eines Berufsstandes, dessen fürstliche Arbeitgeber neben der Pflege auch stets die kontinuierliche, kreative Weiterentwicklung ihrer Anlagen gefordert hatten. Andererseits übernahmen die Verwaltungen nun die fachliche Führung für die Entwicklung der denkmalpflegerischen Disziplin. Erstmals sollten nun die „geltenden Grundsätze der Denkmalpflege“ auch im Garten konsequent berücksichtigt werden, wie dies 1921 die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst in Abstimmung mit dem deutschen Bund Heimatschutz, dem Deutschen Werkbund und anderen Verbänden forderte: „Demgemäß ist unter sorgfältiger Beachtung der im Einzelfall gegebenen Verhältnisse sowie unter gleichmäßiger Wahrung der wissenschaftlichen und künstlerischen Interessen zu verfahren und bei der Beseitigung späterer Zutaten darauf Bedacht zu nehmen, dass nicht zu gunsten einseitiger Wiederherstellungs-Absichten geschichtlich gewordene oder künstlerisch beachtenswerte Zusammenhänge zerstört werden.“7

In der Praxis der neu gegründeten Gartenverwaltungen blieb dieser Grundsatz jedoch immer noch weitgehend Auslegungssache. Zwar gehörte zu ihrem Tätigkeitsfeld immer auch die Bewahrung überkommener Bestände. Die Rekonstruktionen, die bis zum 2. Weltkrieg beispielsweise in Sanssouci, Brühl oder Hannover vorgenommen wurden, machen aber deutlich, „dass auch in der Gartendenkmalpflege lange Zeit „Stilreinheit“ mit umfassenden Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßahmen, so genannten „Rückverwandlungen“, auf Kosten noch vorhandener Substanz erzwungen wurde.“8 Dabei blieben die Ansätze für derartige Rückführungen in eine historisch anmutende Erscheinung unterschiedlich. Während Georg Potente das Parterre von Schloss Augustusburg in Brühl „in streng kunstgeschichtlichem Sinne“9 wiederherzustellen versuchte und damit eine Entwicklungslinie der Gartendenkmalpflege begründete, die sich erst in den 1970er Jahren durchsetzen konnte, verfolgte Gartendirektor Hermann Wernicke im Grossen Garten von Hannover-Herrenhausen vor allem ein schöpferisches Ziel: „Bei der Wiederherstellung des Großen Gartens kam es nicht so sehr darauf an, die einzelnen Gartenteile historisch getreu zu rekonstruieren, es galt vielmehr, den Stilcharakter [gesperrt im Original] des Gartens rein zu erhalten. Auch die berechtigten Forderungen der Gegenwart durften nicht unberücksichtigt bleiben […] “.10 Diese Herangehensweise, die sogenannte „Schöpferische Denkmalpflege“, blieb bis in die 1970er Jahre in beiden deutschen Staaten das vorherrschende Verständnis von Gartendenkmalpflege. Dieter Hennebo charakterisiert den Begriff treffend als „eine Auffassung, daß bei der Pflege, Restaurierung und Rekonstruktion historischer Gärten eigenschöpferische Eingriffe bzw. Veränderungen erlaubt seien, sofern dadurch aktuelle Nutzungsansprüche befriedigt oder vermeintliche Mängel des historischen Konzeptes verbessert würden.“11 Hermann Schüttauf, die zentrale Figur der Gartendenkmalpflege in der DDR seiner Zeit, betrachtete es beispielsweise als Aufgabe der Gartendenkmalpflege „mit künstlerischer Einsicht und technischem Können die Parke […] im Sinne des Schöpfers und seiner Ideen pfleglich weiter zu entwickeln“ und entwarf 1963 für das verwahrloste Umfeld des Rokokoschlosses in Dornburg an der Saale ohne Kenntnis historischer Unterlagen einen „passenden“ neobarocken Garten.12

Abb. 2 Schöpferische Denkmalpflege: Hermann Wernickes „Verbesserungen“ im Grossen Garten in Hannover Herrenhausen der 1930er Jahre

Abb. 2 Schöpferische Denkmalpflege: Hermann Wernickes „Verbesserungen“ im Grossen Garten in Hannover Herrenhausen der 1930er Jahre

IV. Eine Fachdisziplin entsteht

Im Zuge der Modernekritik der 1970er Jahre erfuhren die Anliegen der Denkmalpflege eine bisher nie dagewesene gesellschaftliche Unterstützung, die 1975 mit dem „Europäischen Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz“ einen Höhepunkt erreichte. Von grosser Bedeutung für das Fach war ein Internationales Symposion in Schwetzingen, das vom Landesdenkmalamt Baden-Württemberg im selben Jahr veranstaltete wurde. Diese erste Tagung in Deutschland, die sich ausschliesslich gartendenkmalpflegerischen Themen widmete und zahlreiche Fachleute zusammenführte, signalisierte eine Ausweitung der Denkmalgruppen über die fürstlichen Gärten hinaus sowie die verstärkte Führung der Disziplin durch Landschaftsarchitekten und Kunsthistoriker aus dem wissenschaftlichen und denkmalpflegerischen Bereich. Seit den 1970er Jahren wurde zudem der Schutz von Gartendenkmalen in den deutschsprachigen Ländern zunehmend auf gesetzlicher Ebene verankert. Allerdings hielt der Ausbau entsprechend qualifizierter Amtsstellen damit bis heute nicht Schritt, sodass immer noch gilt, was Dieter Hennebo 1985 lakonisch feststellte: Der Schutz von Gartendenkmalen ist im Prinzip vielerorts gewährleistet, wird aber „freilich noch viel zu selten praktiziert“.13 Für die Entwicklung des Fachs von zentraler Bedeutung war die Einrichtung einer eigenen Professur für die „Geschichte der Gartenkunst“ am Institut für Grünplanung und Gartenarchitektur der damaligen TH Hannover im Jahr 1965, die mit Dieter Hennebo besetzt wurde. Gemeinsam mit seiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Erika Schmidt baute er bis zu seiner Emeritierung 1988 das Lehrgebiet zu einer international renommierten Lehr- und Forschungseinrichtung für Gartendenkmalpflege aus, deren Aktivitäten und Veröffentlichungen auch prägend für die gartendenkmalpflegerische Arbeit in der Schweiz und Österreich wurden. Mit der Publikation „Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen“ erschien unter seiner Herausgeberschaft ein Lehrbuch zu Theorie und Praxis der Gartendenkmalpflege, das zum Standardwerk für eine ganze Generation von Fachleuten im deutschen Sprachraum wurde.

V. Bildschutz oder Substanzschutz?

Mit dem Aufbruch der Gartendenkmalpflege in den 1970er Jahren vollzog sich auch eine allmähliche Abkehr von der Schöpferischen Denkmalpflege. Massnahmen in Gartendenkmalen sollten von nun an immer durch eine vertiefte, kunstwissenschaftliche Erforschung der Gärten vorbereitet werden. Als wichtiges Instrument dafür etablierte sich das sogenannte Parkpflegewerk. Es wurde erstmals 1961 durch den bayerischen Staatsgartendirektor Christian Bauer als zentrales Werkzeug für die kontinuierliche Betreuung einer historischen Anlage beschrieben und ist bis heute wichtiger Bestandteil gartendenkmalpflegerischer Praxis.14 Das Parkpflegewerk umfasst eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Anlagengeschichte sowie eine Analyse und Würdigung des bestehenden Gartens, um daraus ein Leitbild und darauf basierende Restaurierungs- und Pflegemassnahmen abzuleiten. Mit dem Parkpflegewerk für den Schwetzinger Schlossgarten erarbeiteten Bauer und der Landschaftsarchitekt Walter Schwennecke in den Jahren 1968-1970 das erste Parkpflegewerk Deutschlands. Die so gewonnenen kunstgeschichtlichen Forschungsergebnisse wurden in den folgenden Jahrzehnten für eine ständig anwachsende Zahl von Rekonstruktionen in Gartendenkmalen genutzt – vor allem von barocken Parterres. So wurde ab 1973 auch das Parterre des Schlossgartens Schwetzingen rekonstruiert. Die „denkbar günstigen Voraussetzungen“ dafür hatte vor allem die Interpretation relativ detaillierter, historischer Entwurfspläne des 17. Jahrhunderts geliefert, ergänzt durch Grabungen im Gelände sowie Analogieschlüsse aus der Gartenliteratur der Zeit.15 Zur Ergänzung und Verifizierung historischer Bild- und Schriftquellen kam der Gartenarchäologie eine zunehmend wichtige Rolle zu. Mit dem Ziel der Rekonstruktion des barocken Terrassengartens von Schloss Waldegg im schweizerischen Kanton Solothurn wurden in den Jahren 1987 und 1989 umfangreiche gartenarchäologische Grabungen unternommen, welche die dürftige Quellenlage ausgleichen sollten.16 Dass dabei die weitgehend intakte Überformung der Terrasse als Landschaftsgarten des 19. Jahrhunderts zerstört wurde, nahmen die Akteure in Kauf.

Abb. 3 Rekonstruiertes Barock: Der Schlossgarten Schwetzingen nach Wiederherstellung des Parterres, Abholzung und Neupflanzung der historischen Lindenallee (Foto: H.W. Wertz 1983. In: Hennebo (1985), S. 197)

Abb. 3 Rekonstruiertes Barock: Der Schlossgarten Schwetzingen nach Wiederherstellung des Parterres, Abholzung und Neupflanzung der historischen Lindenallee (Foto: H.W. Wertz 1983. In: Hennebo (1985), S. 197)

Diese gängige Praxis gibt auch die 1981 in Florenz von ICOMOS/IFLA verabschiedete Charta der historischen Gärten wieder. Die Charta von Florenz ist Ausdruck einer sich in diesen Jahren formierenden fachspezifischen Disziplin und spiegelt die damaligen, von einer Mehrheit der Akteure kaum hinterfragten Vorgehensweisen. So bezeichnet die Charta Rekonstruktionen insbesondere in gebäudenahen Bereichen als probates Mittel, „die Zusammengehörigkeit von Gebäude und Garten wieder deutlich “ zu machen.17 Nur ein Jahr zuvor hatte auch Peter Anstett, Hauptkonservator am Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, im „Handbuch zu Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland“ diese Haltung auf den Punkt gebracht und zwischen Substanzschutz für die steinernen und Bildschutz für die vegetabilen Elemente eines Gartens unterschieden: „Auf wesentliche Teile der Gartenanlage, die den biologischen Gesetzen des Wachsens, Alterns und Absterbens unterliegen, kann ein Schutz der originalen Substanz nicht in Frage kommen.“18 Diese Position der Gartendenkmalpflege stand in deutlichem Gegensatz zu jener der Denkmalpflege, die – im selben Buch – ihre Aufgabe in der Erhaltung der „am Denkmal ablesbaren geschichtlichen Spuren“ erkannte.19

VI. Pflanzen sind historische Quellen

Anfangs der 1990er Jahre geriet diese Sonderrolle der Gartendenkmalpflege zunehmend in die Kritik.20 Den Rekonstruktionen wurde vorgeworfen, nicht nur materielle Zeugen der Anlagengeschichte zu beseitigen, sondern auch die Bemühungen der Denkmalpflege zu unterwandern, indem sie die Reproduzierbarkeit von Denkmalen suggerierten. Die Zürcher Kunsthistorikerin Brigitt Sigel forderte deshalb auch für die Gartendenkmalpflege die Rückbesinnung auf die Grundsätze der modernen Denkmalpflege: „Der Denkmalpflege ist die konservierende Sorge für die materiellen Zeugen der Geschichte übertragen, nicht die Herstellung eines Musterbuches historischer Stile. Es kann deshalb niemals ihre Aufgabe sein, authentische Spuren dieser Geschichte zu zerstören oder nach einem Bild geschichtliche Spuren zu schaffen, denn Geschichte ist nicht reproduzierbar.“21 Im gleichen Sinn forderte Erika Schmidt die Disziplin auf, sich mit dem Vorhandenen auseinanderzusetzen, statt „wie gebannt auf die Lücken im Bestand zu starren“.22 Ins Blickfeld rückte nun der überkommene Pflanzenbestand eines Gartens als historisches Dokument. Untersuchungen zu Schnitt- und Veredlungsspuren an alten Bäumen lieferten Hinweise auf eine historische Gestaltungs- und Pflegepraxis. Die Zusammensetzung historischer Parkwiesen und –rasen und aus anderen Regionen eingeschleppten Pflanzenarten – sogenannte Grassameneinkömmlinge – gab Aufschluss über den Pflanzenhandel der Zeit. Stinzenpflanzen, also verwilderte Kulturpflanzen, deren Population sich aufgrund besonderer Standortverhältnisse und einer kontinuierlichen Parkpflege über Jahrhunderte entwickeln konnten, verwiesen auf den historischen Bestand an Frühjahrsblühern und Stauden eines Gartens. All diese Erkenntnisse führten zu einer der Bauforschung vergleichbaren Untersuchungsmethodik, mit der wesentliche Aussagen zur Geschichte einer Gartenanlage gemacht werden konnten. Gleichzeitig wurden Gartendenkmale auch in ihrer für den Laien sinnlich erfahrbaren Geschichtlichkeit diskutiert. Die Patina alter Gärten, ihre längst der jugendlichen Form entwachsenen Pflanzungen wurden unter Verweis auf Riegls „Alterswert“ zum Gegenstand gartendenkmalpflegerischer Bemühungen.

Abb. 4 Bäume als Kulturzeugen: Schnittspuren an alten Bäumen und des Sommersitzes de Vigier in Solothurn (Schweiz) und Ersatzpflanzungen

Abb. 4 Bäume als Kulturzeugen: Schnittspuren an alten Bäumen und des Sommersitzes de Vigier in Solothurn (Schweiz) und Ersatzpflanzungen

Abb. 5 Pflanzengesellschaften mit Geschichte: Parkwiese mit Frühjahrsblühern im Schlossgarten Mammern in der Schweiz

Abb. 5 Pflanzengesellschaften mit Geschichte: Parkwiese mit Frühjahrsblühern im Schlossgarten Mammern in der Schweiz

Die neue Wertschätzung alter Pflanzenbestände in der Gartendenkmalpflege trug auch dem spezifischen Problem des vegetabilen Denkmals Rechnung: „Stirbt die authentische Pflanzung, die Quellenwert und Alterswert hat, ab, so kann man durch originalgetreue Ersatzpflanzungen selbst den Pflanzen innewohnende „Gebrauchswerte“ und „Gestaltwerte“ des Gartens erhalten.“23 Vielerorts entwickelte sich damit eine differenzierte gärtnerische Pflegepraxis, die kritisch und fallorientiert argumentierte und handelte, wie der Umgang mit historischen Baumalleen zeigt: „Die jeweilige Entscheidung muss mit gärtnerischem Augenmass und Fachverstand unter Berücksichtigung der vorhandenen Substanz und des individuellen Handlungsspielraums getroffen werden – eine verbindliche, rundum greifende theoretische Methodik des pflegerischen Umgangs […] wird es nie geben.“24 Das Abrücken von der einseitigen Wiederherstellung jugendlicher Gartenbilder eröffnete auch einen neuen Dialog zwischen Gartendenkmalpflege und Naturschutz. Mit der kontinuierlichen Pflege und Erhaltung gewachsener Pflanzenbestände, so merkte der Pflanzenökologe Ingo Kowarik an, hätten beide ein gemeinsames Anliegen.25

VII. Den Wandel im Garten zulassen

Als ergänzende Massnahme zur Pflege und Reparatur des Bestandes und als Alternative zu oftmals hypothetischen Rekonstruktionen in Gartendenkmalen wurden schliesslich auch Neugestaltungen in historischen Gärten diskutiert. Bereits 1964 hatte hierzu die Charta von Venedig formuliert: „Wenn es aus ästhetischen oder technisches Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird sich das ergänzende Werk von der bestehenden Kopie [Engl.: architectural composition] abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.“26 Für die Neugestaltung des aus der Barockzeit stammenden Rechberggartens in Zürich hatte sich der Landschaftsarchitekt Guido Hager Mitte der 1990er Jahre auf diesen Grundsatz berufen. Gegen eine Rekonstruktion des barocken Konzepts sprach eine nur rudimentäre Quellenlage, erfolglose gartenarchäologische Grabungen, ein völlig verändertes städtebauliches Umfeld sowie die zahlreichen Überformungen des Gartens im Laufe der Zeit.27 Statt der Rekonstruktion eines spätbarocken Parterres schlug Hager im Rechberggarten dessen zeitgenössische Interpretation vor. Neu war an diesem Vorstoss keineswegs, dass „die Arbeit an der historischen Anlage wieder zum schöpferischen Akt“ wurde, wie Hager bemerkte.28 Neu war vielmehr, den Entwurf als Ergänzung gartendenkmalpflegerischer Tätigkeit – und nicht als Gartendenkmalpflege selbst – zu begreifen. Mit diesem Ansatz stand Hager nicht allein. So hatte der Schweizer Landschaftsarchitekt Dieter Kienast bereits 1994 Rekonstruktionen als „Plünderung der Gartenkunstgeschichte“ bezeichnet und mit seiner Neugestaltung des nur noch fragmentarisch erhaltenen Schlossgartens in Brig eine zeitgenössische Interpretation des ehemaligen Renaissancekonzepts geschaffen und die Relikte des historischen Gartens eingebunden.29 In ihrer Publikation „Der Garten – ein Ort des Wandels“ von 2006 nahmen die Herausgeber Erik A. de Jong, Erika Schmidt und Brigitt Sigel diesen Faden auf. In Anlehnung an Lionella Scazzosis Umschreibung des Gartens als „opera aperta“, als nie vollendetes Werk, versuchten sie eine Perspektive für den Umgang mit Gartendenkmalen aufzuzeigen. Nach Scazzosi heisse Denkmalpflege im Garten, „die Spuren der komplexen Vergangenheit so lange wie möglich zu bewahren, ohne den Prozess zu unterbinden. Möglich sei das, wenn die historische Analyse nicht als Ausgangspunkt für eine Rekonstruktion, sondern für die Konservierung des Bestehenden und wo nötig für neue, zukunftsweisende Lösungen diene“.30 Das Ansinnen, das Gartendenkmal – selbst unter substanzerhaltenden Auflagen – der zeitgenössischen Landschaftsarchitektur zu öffnen entwickelte sich aber nicht zum fachlichen Konsens und ist bis heute mit Vorbehalten belastet. Die Spannungen innerhalb der Disziplin der Gartendenkmalpflege zwischen retospektiv-bilderschaffenden und perspektiv-substanzerhaltenden Positionen bleiben virulent.

Abb. 6 Zeitgenössisch Weiterbauen: Neugestaltung des Schlossgartens Brig 1996-2002

Abb. 6 Zeitgenössisch Weiterbauen: Neugestaltung des Schlossgartens Brig 1996-2002

VIII. Ausblick

Inzwischen ist die Gartendenkmalpflege als Sachgebiet der Denkmalpflege nicht mehr wegzudenken. Seit dem Aufschwung der 1970er Jahre hat sie ihr Interessensfeld beständig erweitert und sich neuen Denkmalgruppen zugewandt. Zu den „klassischen“ Gartendenkmalen einzelner Schlossgärten, Villengärten und Stadtparks sind inzwischen auch die Aussenräume der verschiedenen Strömungen der Moderne getreten, die oftmals in städtebauliche Ensembles eingebunden sind. Dazu gehören auch die vielfach eher ungeliebten Zeugnisse der Jahre 1930-1960. Von den Bemühungen, auch die Gartendenkmale der jüngsten Vergangenheit einzubinden zeugt die geplante Ergänzung des Garteninventars der Stadt Zürich um die Jahre 1960-1980. Gleichzeitig beginnt sich die Aufmerksamkeit vom einzelnen Garten hin zu grossräumlichen Kulturlandschaften aufzuweiten.31

Die finanziellen, administrativen und rechtlichen Möglichkeiten, sich diesem vergrösserten Aufgabenfeld zu stellen, haben sich indes nicht verbessert. Während historische Gärten in strukturschwachen Regionen schleichende Substanzverluste durch mangelnde Pflege hinnehmen müssen, fallen sie in Regionen prosperierender Wirtschaft und steigender Immobilienpreise oftmals dem Siedlungsdruck zum Opfer. Nach wie vor gelten historische Gärten als verhandelbar und werden oftmals der Zerstörung preisgegeben, wenn es darum geht, das darin gelegene Baudenkmal im Abtausch mit Bauland zu erhalten. Als „Kapitalreserve“ sind es auch die Gärten, die vielfach als erstes Erbteilungen zum Opfer fallen Ebenso stimmt die derzeitige Erosion in der universitären Lehre des Fachs Gartendenkmalpflege und Gartengeschichte wenig zuversichtlich, was den qualifizierten Nachwuchs betrifft.32

In krassem Gegensatz dazu steht ein verstärkter Trend zu spektakulären und teuren Gartenrekonstruktionen, die allein der Imagepflege der Bauherrschaft oder der touristischen Vermarktung dienen, wie beispielsweise der unlängst eröffnete Neuwerk-Garten von Schloss Gottorf, der die Zerstörung eines barocken Gartendenkmals nach sich gezogen hat, nun aber „die in ihn gesetzten Erwartungen[…] des touristischen Angebots der Region erfüllt.“33 Ein vergleichbares Projekt für den Heidelberger Schlossgarten, der nach dem Renaissanceentwurf von Salomon de Caus „vollendet“ werden sollte, traf plötzlich auf den gemeinsamen Widerstand einer Bürgerinitiative und der Denkmalpflege. Dass ausgerechnet Heidelberg, für die einen die „Stadt der Romantik“, für die anderen „Synonym für die restriktive wissenschaftliche Denkmalpflegetheorie des 20. Jahrhunderts – nun zum Aushängeschild für die postmoderne Rekonstruktionslust des 21. Jahrhunderts werden“ sollte, wurde so scharf kritisiert, dass die Sponsoren ihr Projekt letztlich zurückzogen.34 Ob dies ein Fingerzeig war, welchen Weg die Gartendenkmalpflege in Zukunft stärker einschlagen sollte, wenn sie den zahlreichen neuen Herausforderungen begegnen will, ohne öffentlich nur in der Rolle der Querulantin wahrgenommen zu werden? Auf jeden Fall wird die Gartendenkmalpflege verstärkt aus ihren eigenen Kreisen heraustreten müssen, um ihre Anliegen einer breiten Öffentlichkeit verständlich zu machen – ohne „Attrappenkult“, sondern als Ausdruck einer lebendigen kulturellen Identität, die alle angeht.35

Abb. 7 Gartendenkmalpflege „von unten“: Plakat der Heidelberger Bürgerinitiative gegen das Rekonstruktionsprojekt des Hortus Palatinus, 2008

Anmerkungen

  1. 1. Vgl. dazu Schmidt, Erika (2012): Die Charta von Florenz nach dreißig Jahren kritisch betrachtet. In: Skalecki, Georg (Hg.): Unterwegs in Zwischenräumen. Stadt, Garten, Denkmalpflege. 79. Tag für Denkmalpflege und Jahrestagung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, 5.–8. Juni 2011(=Schriftenreihe des Landesamtes für Denkmalpflege Bremen, Nr. 9). Bremen. S. 83-91
  2. 2. Hennebo, Dieter (1985): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen, Stuttgart, S. 11-19
  3. 3. Encke, Fritz (1900): Gartenstudien aus Frankreich. In: Die Gartenkunst, 4. Jg., Nr. 11, S. 192
  4. 4. Singer, Wolfgang (1912): Künstlerische Richtlinien für die Unterhaltung von Gartenanlagen. Die Gartenkunst, 14. Jg., Nr. 16, S. 245-250
  5. 5. Singer, Wolfgang (1912): Künstlerische Richtlinien für die Unterhaltung von Gartenanlagen. Die Gartenkunst, 14. Jg., Nr. 16, S. 245-250
  6. 6. Koch, Hugo (1914) Gartenkunst im Städtebau. Berlin. S. 179-180
  7. 7. Heicke, Carl (1921): XXXIV. Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst. In: Die Gartenkunst, 34. Jg., Nr. 8, S. 100
  8. 8. von Krosigk, Klaus (2005): Gartenkunst als Erbe-Gartenkunst als Auftrag. In: Stadt und Grün, 54. Jg., Nr. 8, S. 26
  9. 9. Potente, Georg (1935): Die Wiederherstellung des Großen Gartenparterres im Schloßpark zu Bruhl. In: Die Gartenkunst, 48. Jg., Nr. 12, S. 209
  10. 10. Wernicke, Hermann (1937): Herrenhausen und die Gartenkunst des Barock. In: Die Gartenkunst, 50. Jg., Nr. 10, S. 199
  11. 11. Hennebo, Dieter (1985): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen, Stuttgart, S. 72
  12. 12. zit. n. Fiebich, Peter (2004): „Schöpferische Denkmalpflege“: Entwicklungslinien und Hintergründe gartendenkmalpflegerischer Auffassungen in der Frühphase der DDR. In: Schneider, Uwe und Joachim Wolschke-Bulmahn (Hg.): Gegen den Strom, Festschrift für Gerd Gröning, Hannover, S. 132
  13. 13. Hennebo, Dieter (1985): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen, Stuttgart, S. 29
  14. 14. vgl. Hennebo, Dieter (1985): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen, Stuttgart, S. 27
  15. 15. Wertz, Hubert Wolfgang (1985): Wiederherstellung und Unterhaltung von Parterreanlagen. Dargestellt am Beispiel des Schwetzinger Parterres. In: Hennebo, Dieter (1985): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen, Stuttgart, S. 178
  16. 16. Spycher, Hanspeter (1995): Gartenarchäologische Untersuchungen bei Schloss Waldegg. In: Die Gartenkunst, 7. Jg. , Nr.1, S. 120-133
  17. 17. Charta von Florenz, Art. 16
  18. 18. Anstett, Peter (1980): Historische Gärten und Parkanlagen. In: Gebeßler, August und Wolfang Eberl (Hg.): Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland, Köln, S. 173
  19. 19. Mörsch, Georg (1980): Grundsätzliche Leitvorstellungen, Methoden und Begriffe der Denkmalpflege. In: Gebeßler, August und Wolfang Eberl (Hg.): Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland, Köln, S. 70
  20. 20. Schmidt, Erika (1993): Spezifische Probleme der Erhaltung von Gartendenkmalen. In: Die Gartenkunst, Nr. 2, S. 283-292
  21. 21. Sigel, Brigitt (1993): Alles Erhaltene wird zum redenden Zeugnis. Das Gartendenkmal mit der Elle des Baudenkmalpflegers gemessen. In: Gartenkunst, 5. Jg., Nr. 2, S. 274
  22. 22. Schmidt, Erika (1997): Erhaltung historischer Pflanzenbestände. Möglichkeiten und Grenzen. In: Die Gartenkunst, 9. Jg., Nr. 2, S. 270
  23. 23. Schmidt, Erika (1997): Erhaltung historischer Pflanzenbestände. Möglichkeiten und Grenzen. In: Die Gartenkunst, Nr. 2, 9. Jg., S. 271
  24. 24. Panning, Cord (1998): Pflanzen-Schneiden-Kappen-Fällen-Pflanzen. Zum pflegerischen Umgang mit den Alleen in den Herrenhäuser Gärten. In: Kowarik, Ingo, Erika Schmidt und Brigitt Sigel: Naturschutz und Denkmalpflege. Wege zu einem Dialog im Garten. Zürich. S. 276
  25. 25. Kowarik, Ingo (1998): Historische Gärten und Parkanlagen als Gegenstand eines Denkmalorientierten Naturschutzes. In: Kowarik, Ingo, Erika Schmidt und Brigitt Sigel: Naturschutz und Denkmalpflege. Wege zu einem Dialog im Garten. Zürich, S. 111-139
  26. 26. ICOMOS: Charta von Venedig. Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (Denkmalbereiche), Venedig 25.–31. Mai 1964 (in der Fassung von 1989). In: Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (Hrsg.): Denkmalschutz. Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege (= Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz 52). Bonn 1996, S. 56 (Artikel 9).
  27. 27. Renfer, Christian (2006): Der Rechberggarten in Zürich. Denkmal des Wandels oder Denkmal einer Epoche? In: De Jong, Erik, Erika Schmidt, Brigitt Sigel: Der Garten- ein Ort des Wandels. Perspektiven für die Denkmalpflege. Zürich, S. 203-215
  28. 28. Hager, Guido (1997): Wider die Rekonstruktion. In: Topos, Nr. 19, S. 108
  29. 29. Stoffler, Johannes (2008): Geschichte vergegenwärtigen – vom Gestalten in historischen Gärten. In: Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Rekonstruktion und Gartendenkmalpflege, Berichte zu Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland, Band 15, S. 37-46
  30. 30. De Jong, Erik, Erika Schmidt und Brigitt Sigel (2006): „…sie hatten nicht unter einer Glasglocke gestanden, sondern im lebendigen Strom der Geschichte“ Eine Einführung in das Thema. In: De Jong, Erik, Erika Schmidt, Brigitt Sigel: Der Garten- ein Ort des Wandels. Perspektiven für die Denkmalpflege. Zürich, S. 10
  31. 31. Skalecki, Georg (2012) (Hg.): Unterwegs in Zwischenräumen. Stadt, Garten, Denkmalpflege. 79. Tag für Denkmalpflege und Jahrestagung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, 5.–8. Juni 2011(=Schriftenreihe des Landesamtes für Denkmalpflege Bremen, Nr. 9). Bremen
  32. 32. Köhler, Marcus (2008): Von Erosionserscheinungen und neuen Chancen: Aus- und Weiterbildung in der Gartengeschichte und –denkmalpflege. In: Topiaria Helvetica. Jahrbuch der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur. S. 62-68
  33. 33. Fischer-Colbrie, Peter (2007): Der Gottorfer Neuwerk-Garten 2007 – Rekonstruktion, Nachbildung, Wiederaufführung. In: Hajós, Gèza, Joachim Wolschke-Bulmahn (2007): Rekonstruktion in der Gartendenkmalpflege. Hg. Zentrum für Gartenkunst und Landschaftsarchitektur Leibnitz Universität Hannover, S. 85
  34. 34. Buttlar, Adrian von (2008): Wer, was, wie, warum? Kritisches Einmaleins des Rekonstruierens. In: Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Rekonstruktion und Gartendenkmalpflege, Berichte zu Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland, Band 15
  35. 35. Buttlar, Adrian von, Gabi Dolff-Bonekämper, Michael S. Falser, Achim Hubel, Georg Mörsch (Hg.)(2011): Denkmalpflege statt Attrappenkult. Gegen die Rekonstruktion – eine Anthologie. Bauwelt Fundamente 146. Basel, Gütersloh, Berlin

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